Testamentsvollstreckung
Zur sachgerechte und ordnungsgemäße Umsetzung des Willens des Erblassers kann es zudem sinnvoll bzw. erforderlich sein, einen familieneigenen oder auch familienfremden Testamentsvollstrecker einzusetzen. Die KANZLEI KNITTEL berät gerne in Zusammenhang mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. In vereinzelten Fällen ist es auch erforderlich, mit rechtlichen Mitteln einem Testamentsvollstrecker das Amt gerichtlich entziehen zu lassen.
Die KANZLEI KNITTEL verfügt über in der Praxis eingesetzte und bewährte Erfahrung im Bereich der erbrechtlichen Gestaltung auch von komplexen Strukturen einschließlich der Erbauseinandersetzung. Darüber hinaus besteht auch intensive Erfahrung als eingesetzter Testamentsvollstrecker. Als Qualitätsmerkmal besteht eine Zertifizierung als Testamentsvollstrecker nach nach den Grundsätzen der AGT.