Prävention

Eine zielführende insolvenzrechtliche Beratung beginnt mit dem frühzeitigen Schutz des Vermögens des Mandanten vor Zugriffen von Gläubigern. Es sind Strukturen anzulegen, die nachhaltig das Vermögen vor einer Ausstrahlung der wirtschaftlichen Krise auch in den privaten Bereich schützen. Im Rahmen der sog. Asset Protection kommen auch Konzepte für Vermögensbeteiligungen anderen Familienmitglieder bzw. sonstiger dem Überträger nahestehender Personen insbesondere unter Nutzung von schenkungsteuerlichen Überlegungen in Betracht. Vermögensübertragungen in Anbetracht einer baldigen Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung sind dagegen im Hinblick auf deren häufige rechtliche Wirkungslosigkeit sowie der strafrechtlichen Implikationen problematisch. Je näher die Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Krise um so stärker rücken dann anfechtungsrechtliche und strafrechtlichen Themen (Gläubigerbenachteiligung bzw. Schuldnerbegünstigung) in den Blickpunkt.

Sanierung und Fortführung

In der Krise (operativen Krise, Ertragskrise oder Liquiditätskrise) selbst stellen sich komplexe Beurteilungsfragen betreffend einer bestehenden Insolvenzreife (Überschuldung, Fortführungsprognose, Zahlungsunfähigkeit, Liquiditätsbilanz). Zur Lösung der Insolvenzproblematik bieten sich zahlreiche Instrumente an. Erwähnt werden sollen hier nur der Einstieg eines Investors, Darlehensverzichte durch Banken oder Gesellschafter, Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter, Patronatserklärungen bzw. Rangrücktrittsvereinbarungen. Sämtliche Lösungsansätze sind unter Berücksichtigung der dabei sich ergebenden steuerlichen Implikationen im Hinblick auf ihre zielführende Wirksamkeit eingehend zu durchdenken.
Die Beratung des Geschäftsführers hat in einer solchen Situation häufig eine ganz besondere Bedeutung. In der Krise bzw. der Insolvenz hat er geschäftsleitende Entscheidungen so zu treffen, dass er selbst nicht in eine persönliche Haftung gerät oder sich strafrechtlichen Vorwürfen (Insolvenzverschleppung, Bankrott) auszusetzen.

Interessenvertretung im Insolvenzverfahren

In der Insolvenz des Schuldners ist der Gläubiger dem insolvenzrechtlichen Instrumentarium des Insolvenzverwalters z. B. in Form von Insolvenzanfechtungen oder anderweitige Rückgriffsrechten ausgesetzt. Auf Gläubigerseite sind daher Vorgehensweisen zur Minderung dieses eigenen wirtschaftlichen Risikos zu besprechen.
Sowohl in der Frühphase als auch in der Krise bzw. Insolvenz gibt die Kanzlei Knittel sichere rechtliche Begleitung, um dabei zu helfen, nachteilige Konsequenzen für die Beteiligten zu vermeiden. Dabei ist auf eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der KANZLEI KNITTEL externen Berater zu achten.