Interessenvertretung in Bank-, Finanzdienstleister-, Fonds- und Versicherungsangelegenheiten

Das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes berührt vielfach Streitigkeiten im Rahmen der zwischen Banken, Finanzdienstleistern, Fonds und Versicherungen einerseits und deren Kunden bzw. Investoren andererseits bestehenden Geschäftsbeziehung. Bei seitens der Kunden eingegangenen Investments ist dies häufig spätestens dann der Fall, wenn das Investment auszufallen droht oder bereits erheblich an Wert verloren hat. Besonders schwer wiegt dieser Umstand in Fällen, wenn es sich dabei um langjähriges Erspartes für die Altersversorgung handelt.
In diesem Fällen bedarf es einer detaillierten Analyse der Vertragsunterlagen sowie sonstigen Dokumente, um die Chancen auf eine möglichst gütliche Einigung zwischen den Parteien abzuschätzen. Die Wahrscheinlichkeit einer derartigen Verständigung ist dabei häufig nicht als gering einzuschätzen. Im Übrigen lässt sich gerade im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes vielfach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ein Fingerzeig für den Ausgang des Streits zwischen dem Kunden und seinem Vertragspartner entnehmen.

Anlageberatung, Vermögensverwaltung

Zur Vermeidung langfristiger zeit- und kostenintensiver Streitigkeiten ist es empfehlenswert, jedem zukünftigen Investment eine eingehende Risikoanalyse der steuerlichen und rechtlichen Implikationen des Investment vorausgehen zulassen. Die KANZLEI KNITTEL verfügt über eine langjährige rechtliche, steuerliche aber auch betriebswirtschaftliche Expertise in der Beurteilung von vielfältigen Investments (z. B. auch inländische und ausländische geschlossene Immobilien- und Private Equity Fonds) sowie in der Zusammenarbeit mit Anlageberatern als auch Vermögensverwaltern.