Steuerplanung und -gestaltung nach nationalem und internationalem Steuerrecht

Häufig besteht der persönliche Wunsch oder auch das Bedürfnis des Mandanten als Einzelperson oder Unternehmen nach Optimierung der eigenen steuerlichen Situation. Gerade in Zeiten sich häufig ändernder Steuergesetze und Rechtsprechung unterstützen derartige Überlegungen die eigenen Vermögenssicherung. Die KANZLEI KNITTEL verfügt über langjährige Erfahrungen mit Mandanten aller Größen in der Ausarbeitung von individuellen Gestaltungsvorschlägen auf der Basis der persönlichen Verhältnisse des Mandanten. Die Expertise der KANZLEI KNITTEL ist dabei nicht auf das nationale steuerliche Recht beschränkt. Im Bereich des internationalen Steuerrechts werden Privatpersonen und Unternehmen dabei unterstützt, ihre steuerlichen Interessen unter Berücksichtigung der internationalen steuerlichen Komplexität, die insbesondere in der Vielzahl sog. Doppelbesteuerungsabkommen zum Ausdruck kommt, zu wahren.

Steuerstreit, Betriebsprüfung, Finanzgerichtsverfahren

Gegenüber den Finanzbehörden (Veranlagungsstelle, Betriebsprüfung, Rechtsbehelfsstelle), und Finanzgerichten besteht ein wesentlicher Erfolgsfaktor in der qualifizierte Begleitung des Mandanten zur Wahrung seiner steuerlichen Rechte in allen Bereichen des Steuerrechts. Dafür ist es erforderlich mit den Finanzbehörden fachlich auf Augenhöhe zu diskutieren, sich auseinander zu setzen und ggf. auch am Ende gerichtlich zu streiten. Optimale Ergebnisse lassen sich in diesem Aufgabenfeld durch einen externe Berater mit einem Hintergrund als Steuerberater sowie steuerlich spezialisierten Rechtsanwalt erzielen.

Erstellung von Steuererklärungen

Selbstverständlich übernimmt die Kanzlei KNITTEL gerne die Erstellung von Steuererklärungen für alle Arten von Steuern seiner Mandanten (z. B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Schenkungs- und Erbschaftsteuer).