Foreign Earned Income Exclusion

Besteuerung unter Anwendung der Foreign Earned Income Exclusion

 

I. Einleitung

Im Ausland (z. B. Deutschland) lebende US-Staatsbürger werden in den USA nach den gleichen Steuergesetzen besteuert wie in den USA lebende US-Staatsbürger. Das bedeutet, dass sie ebenfalls hinsichtlich ihres gesamt Welteinkommens der US-Besteuerung unterliegen. Dies beinhaltet insbesondere auch Verpflichtung zur jährliche Abgaben einer US-Steuererklärung.

Sofern die einzelnen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden, kann eine sog. Foreign Earned Income Exclusion durch den US-Steuerpflichtigen beantragt werden, mit der ein Betrag von bis zu $105.900 (für den Veranlagungszeitraum 2019) des ausländischen Einkommens von der US-Besteuerung ausgeschlossen werden kann. Für die meisten im Ausland lebenden US-Amerikaner kann dieser Ansatz in der Regel zu einer erheblichen Reduzierung der US-Steuerschuld bis zur völligen Vermeidung einer Steuerschuld führen.

 

II. Ansässigkeit im Ausland

Zur Erlangung der Foreign Earned Income Exclusion muss der Steuerpflichtige zumindest einen der beiden Test positiv erfüllen:

Physical Presence Test – Dieser Test ist bestanden, sofern sich der US-Steuerpflichtige mindestens 330 Tage während eines Zeitraums von 12 aufeinander folgenden Monaten im Ausland aufhält. Die 330 Tage müssen dabei nicht unmittelbar aufeinander folgend sein.

Bona Fide Residence Test – Um die Voraussetzungen des sog. Bona Fide Residence Test zu erfüllen, ist eine Ansässigkeit im Ausland für ein ganzes Steuerjahr (1. Januar – 31. December) erforderlich. Ob eine solches Ansässigkeit tatsächlich unterstellt werden kann, hängt von dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ab. Dazu gehören z. B.:

  • Die Art und Intention des Aufenthalts im Ausland
  • Umfang der tatsächlichen Ansässigkeit
  • Bezahlung von Steuern vor Ort im Ausland
  • Zusammen- oder Getrenntleben (Ausland / USA) der Familie des Steuerpflichtigen
  • Steuerstatus des Steuerpflichtigen im Ausland.

Der Steuerpflichtige muss im Falle des Bona Fide Residence Test seine Angaben schlüssig und belastbar nachweisen, um insoweit die Zustimmung der IRS zu erhalten.

 

III. Von der US-Besteuerung ausgeschlossenes Einkommen

Im Falle der Anwendung der Foreign Earned Income Exclusion kann ein Bruttoeinkommen bis zu einem Betrag $105.900 (für den Veranlagungszeitraum 2019) des ausländischen Einkommens von der US-Besteuerung ausgeschlossen werden. Nach dem US tax code ist ausländisches Einkommen solches, welches seine Quelle in einem ausländischen Land hat.

Beispiel:

Möglichkeit zum Ausschluß: Von einer US-Gesellschaft auf ein US Bankkonto gezahltes Gehalt für einen im Ausland tätigen Angestellten.

Kein Möglichkeit zum Ausschluß: Bei Anwendung der Foreign Earned Income Exclusion solches Einkommen, welches auf den Zeitraum einer fünftätigen Reise in die USA entfällt.

Sofern bei Eheleuten je Person die Foreign Earned Income Exclusion angewendet werden kann, kann jeweils jeder eine Betrag von bis zu $105.900 (für den Veranlagungszeitraum 2019) von der US-Besteuerung ausschließen. Der Maximalbetrag findet auf jeden Ehepartner individuell Anwendung.

Beispiel:

Falls bei einem Ehepartner das ausländisches Einkommen eine Betrag $105.900 überschreitet und der Ehepartner dagegen nicht den vollen Betrag von $ 105.900 in Anspruch genommen werden kann, kann der nicht in Anspruch genommen Betrag nicht auf den Ehepartner übertragen werden.

 

IV. Foreign Earned Income Exclusion versus US tax credit

Die Inanspruchnahme der Foreign Earned Income Exclusion muss nicht stets in jedem Einzelfall die zu präferierende Vorgehensweise sein. Anstatt der Foreign Earned Income kann alternativ die Inanspruchnahme eines tax credits zu einer niedrigeren US-Steuer führen. Grund dafür ist, dass die ausländische Steuer auf das ausländische Einkommen, welches unter der Foreign Earned Income Exclusion von der Besteuerung ausgeschlossen wird, nicht mehr mit der US-Steuerschuld verrechnet werden kann.

Die Anwendung der Foreign Earned Income Exclusion hängt grundsätzlich von der Höhe des ausländischen Steuersatzes ab. Im Falle einer relativ hohen ausländischen Steuerrate kann die Inanspruchnahme des Tax credits die vorrangig anzuwendende Methode sein, während bei einem relativ niedrigen ausländischen Steuersatz grundsätzlich die Methode der foreign earned income exclusion der zu präferierende Ansatz ist.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass der Text nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden ist. Bei den Ausführungen handelt es sich aber lediglich um allgemeine Ausführungen, die eine individuelle Beratung des Lesers in keinem Fall ersetzen können. Aufgrund der Komplexität und dem ständigen Wandel der betroffenen Rechtsmaterie kann eine Haftung und Gewähr nicht übernommen werden und wird daher hiermit in jedem Fall ausgeschlossen.

 

Dr. Michael Knittel

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