Nützlichkeit einer Erbfallmappe
Nützlichkeit einer Erbfallmappe
Vor dem Hintergrund, dass zu Lebzeiten die meisten Menschen nicht einmal Zeit bzw. Muße für ein eigenes Testament haben, werden zu Lebzeiten erst Recht nur wenige Gedanken auf die Erstellung einer sog. Erbfallmappe für den Fall des eigenen Absterbens verwendet. Allerdings zeigen die nachfolgend stichwortartig aufgeführten Punkte, dass dies eine durchaus sinnvolle und für die Erben hilfreiche Angelegenheit sein kann. Im einzelnen können dazu die folgenden Punkte gehören:
- Für die Veröffentlichung der Todesanzeige vorgesehen Zeitungen (regional, überregional)
- Text der Todesanzeige (insbesondere Reihenfolge der aufzuführenden Familienangehörigen sowie sonstigen Trauernden)
- Familienstammbaum (ggf. für den Fall einer Nachlasspflegschaft)
- Adressliste der über den Tod zu informierenden Personen mit möglichst umfassenden Angaben
- Liste mit Nutzernamen und Passwörtern (insbesondere Bankkonten, Wertpapierdepots, Emailaccounts, PC-Passwort)
- Vorgaben hinsichtlich der Bestattung (u. a. Bestattungsunternehmen, Feuerbestattung, Seebestattung, Grabgestaltung)
- Detaillierte Hinweise für Abfassung des Textes für die kirchliche Predigt anläßlich des Trauergottesdienstes, insbesondere Ausführungen zur eigenen Person bzw. dem eigenen Lebensweg mit persönlichen Worten für die Trauergemeinde
- Abschrift der eigenen letztwilligen Verfügung, insbesondere eigenhändiges Testament und ggf. Hinweise auf Form und Ort der Hinterlegung sowie Zeitpunkt der Testamentseröffnung
- Postmortale Vollmachten für Vertrauenspersonen mit detaillierten Beschreibung des Inhalts bzw. der Dauer
- Liste der zu Lebzeiten abgeschlossenen wesentlichen Vertragsverhältnisse (Lebensversicherungen, Bausparverträge, sonstigen Versicherungen, Mietverträge)
- Detaillierte Übersicht der in- bzw. ausländischen Bankkonten, Schließfächer
- Briefe mit persönlichen Botschaften für nahe Familienangehörige, i.d.R. die eigenen Kinder.
Empfehlung:
Im Einzelfall werden ggf. nur einzelne Punkte von Relevanz sein. Aber auch dann kann die Anlage einer Erbfallmappe von erheblichen Nutzen für die Angehörigen bzw. durch letztwillige Verfügungen bedachten Personen sein. Sicherstellen sollte der Ersteller abschließend noch durch entsprechende Maßnahmen, dass die Mappe bis zum Erbfall nicht abhanden kommt und damit in jedem Fall zur Kenntnis der dazu bestimmten Personen gelangen kann.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Text nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden ist. Bei den Ausführungen handelt es sich aber lediglich um allgemeine Ausführungen, die eine individuelle Beratung des Lesers in keinem Fall ersetzen können. Aufgrund der Komplexität und dem ständigen Wandel der betroffenen Rechtsmaterie kann eine Haftung und Gewähr nicht übernommen werden und wird daher hiermit in jedem Fall ausgeschlossen.
Dr. Michael Knittel
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